2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 12. September 2024 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Eingabe vom 18. September 2024 reichte diese eine Stellungnahme ein. -3- 2.4. Mit Replik vom 16. Oktober 2024 hielt die Beschwerdeführerin an den gestellten Anträgen fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: