Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche, persönliche und medizinische Abklärungen und nahm in deren Rahmen Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und erneuter Rücksprache mit dem RAD sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 17. Mai 2024 eine vom 1. Februar bis am 31. März 2023 befristete ganze Rente zu. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 17. Mai 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 19. Juni 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der IV-Stelle vom 17. Mai 2024 sei aufzuheben.