Rentenaufhebung mit Verfügung vom 11. Januar 2017, bestätigt mit Urteil des Versicherungsgerichts VBE.2017.150 vom 5. September 2017) – aufgrund der gesundheitlichen Folgen eines Unfalles (Unfallereignis vom 14. November 2021) am 20. Juni 2022 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche, persönliche und medizinische Abklärungen und nahm in deren Rahmen Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).