Am 29. Mai 2024 nahm Dr. med. E._____ zur im Einspracheverfahren eingereichten Einschätzung von Dr. med. D._____ vom 25. April 2024 (VB 159) Stellung und hielt fest, dass Dr. med. D._____ den Integritätsschaden mit dem Hinweis auf die Frakturmorphologie, eine leichte Erweiterung des SL-Abstandes und eine Abflachung des Böhler-Winkels auf 10 % schätze. Diese drei Faktoren würden wohl eine hypothetische Verschlechterung der Arthrose implizieren, hätten jedoch keinen Einfluss auf die aktuelle Schätzung des Integritätsschadens bzw. die aktuell vorhandene Arthrose. Diese sei aktuell mit "Unebenheiten der Gelenkfläche des distalen Radius" bei "leicht bis mässig" anzusiedeln.