Facharzt für Chirurgie sowie für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 5. September 2024 ein. 2.4. Mit Duplik vom 20. September 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin unter Einreichung einer weiteren Stellungnahme von Dr. med. univ. C._____ vom 19. September 2024 weiterhin die Beschwerdeabweisung. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: