Der Betrag von CHF 12'151.25 wurde mit Rentennachzahlungen der Invalidenversicherung verrechnet". Die dagegen von der Beschwerdeführerin erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 17. Mai 2024 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 19. Juni 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte, der Einspracheentscheid vom 17. Mai 2024 sowie die Verfügung vom 28. November 2023 seien aufzuheben. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 10. Juli 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.