Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Beigeladene war bei der Beschwerdeführerin berufsvorsorgeversichert und trat per 30. Juni 2020 aus der Berufsvorsorgeversicherung aus. Vom 1. November 2020 bis zum 11. Februar 2022 bezog sie Arbeitslosentaggelder. Des Weiteren sprach die Invalidenversicherungs-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) der Beigeladenen rückwirkend ab dem 1. Oktober 2020 bis 20. Januar 2023 eine halbe Rente zu.