Weiter führte der Beschwerdeführer gegenüber den Gutachtern aus, dass eine berufliche Tätigkeit für ihn nicht mehr in Betracht komme. Es gehe ihm zu schlecht (VB 231.6 S. 8). Zudem gab er an, keine Zukunftsvorstellungen mehr zu haben (VB 231.3 S. 5; 231.5 S. 4). Er könne sich eine berufliche Tätigkeit, auch stundenweise, nicht vorstellen. Er strebe eine "100%ige IV- Rente" an (VB 231.4 S. 4).