Das Arbeitsverhältnis beim langjährigen Arbeitgeber sei von diesem aber per Ende Juni 2018 gekündigt worden, da eine weitere Anstellung aus Sicht des Betriebes nicht mehr gewinnbringend gewesen sei. Auch der Arbeitsversuch in der Firma seines Sohnes im Jahr 2019 sei nicht zielführend gewesen. Die seither bestehende Absenz vom Arbeitsmarkt sei somit nicht auf invaliditätsfremde Gründe zurückzuführen (Beschwerde S. 5 f.).