Ausnahme der entsprechenden operativen Massnahmen und einer Rekonvaleszenz von jeweils drei Monaten bzw. der stationären Rehabilitationsaufenthalte. Zudem müsse vom Zeitpunkt des Infarkts im Juni 2021 an eine Rekonvaleszenzzeit von sechs bis zwölf Monaten für die Erholung der Pumpfunktion und das Wiedererreichen einer ausreichenden körperlichen Belastbarkeit veranschlagt werden (VB 231.1 S. 11).