Zum zeitlichen Verlauf hielten die SMAB-Gutachter fest, aus psychiatrischer Sicht sei eine Arbeitsfähigkeit von 50 % seit 2018 ausgewiesen. Somatisch würden sich keine Hinweise ergeben, dass die Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit generell längerfristig beeinträchtigt gewesen sei, mit -6-