"Leichte Tätigkeiten, diese mit selbstgewählten Positionswechseln zu gleichen Anteilen im Stehen, Gehen und Sitzen. Keine Gerüst- und Leitertätigkeiten, keine Überkopftätigkeiten, keine Tätigkeiten, die ein beidhändiges Hantieren erforderlich machen. Keine Zwangshaltung für die oberen Extremitäten. Tätigkeiten einfacher, geistiger Natur, mit geringer Verantwortung, ohne besonderen Zeitdruck und ohne besondere Anforderungen an die Konfliktfähigkeit." In einer solchen Tätigkeit bestehe eine Arbeitsfähigkeit von 50 %. Zum zeitlichen Verlauf hielten die SMAB-Gutachter fest, aus psychiatrischer Sicht sei eine Arbeitsfähigkeit von 50 % seit 2018 ausgewiesen.