Die weiteren gestellten Diagnosen, u.a. der "Status nach Vorderwandinfarkt im Juni 2021 (ICD-10: I21.0, akut PC mit Stentimplantation des RIVA, primärprophylaktische ICD-Implantation im Juni 2021", seien ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 231.1 S. 8). Die SMAB-Gutachter attestierten dem Beschwerdeführer in der angestammten Tätigkeit unverändert eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit (VB 231.1 S. 10) und hielten folgende Anforderungen an eine angepasste Tätigkeit fest: "Leichte Tätigkeiten, diese mit selbstgewählten Positionswechseln zu gleichen Anteilen im Stehen, Gehen und Sitzen.