3.5. In der angefochtenen Verfügung vom 21. Mai 2024 stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das SMAB-Gutachten vom 9. November 2023, welches eine orthopädische, internistische, kardiologische und psychiatrische Beurteilung vereint (VB 231.1). Die SMAB-Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 231.1 S. 8): " 1. Chronische Schmerzen und Bewegungseinschränkung des linken Schultergelenkes nach mehrfachen operativen Eingriffen (ICD-10: M75.4) 2. Maximal mittelgradige depressive Episode (ICD-10: F32.1)".