3.4. Der rentenzusprechenden Verfügung vom 6. August 2019 lagen in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen die Aktenbeurteilungen des RAD zugrunde. In somatischer Hinsicht stützte sich Dr. med. G._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, in seiner Stellungnahme vom 6. März 2019 auf die Schlussfolgerungen des Kreisarztes der Suva, wonach – zusammengefasst – die angestammte Tätigkeit nicht mehr, an die (durch linksseitige Schulterbeschwerden bedingten) somatischen Einschränkungen angepasste Tätigkeiten hingegen ganztags zumutbar seien (vgl. kreisärztliche Beurteilung vom 18. Oktober 2018 [VB 103.8 S. 9 f.]; VB 123 S. 2).