1.3. In der Folge veranlasste die Beschwerdegegnerin auf Empfehlung des RAD eine polydisziplinäre Begutachtung (Gutachten der Swiss Medical As- sessment- and Business-Center AG, Bern, [SMAB], vom 9. November 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sowie Rücksprache mit dem RAD erhöhte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 21. Mai 2024 die bisherige Dreiviertelsrente des Beschwerdeführers per 1. September 2021 auf eine ganze Rente und setzte diese per 1. Oktober 2022 wieder auf eine Dreiviertelsrente herab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 21. Mai 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 18. Juni 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: