1. 1.1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 7. Juli 2014 (Posteingang 2. bzw. 5. September 2014) unter Hinweis auf Verletzungen infolge eines Arbeitsunfalls bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin getätigten Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin unter anderem die Akten der Unfallversicherung bei und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Verfügung vom 6. August 2019 sprach sie dem Beschwerdeführer sodann rückwirkend ab dem 1. März 2015 eine Viertels- bzw. ab dem 1. April 2018 eine Dreiviertelsrente zu.