Hilfe leistet – der ganze Hilfebedarf erfasst werden (Rz. 4006 KSAB). Die benötigte Hilfe, die bisher unentgeltlich, zum Beispiel durch Kollegen/innen am Arbeitsplatz (Handreichungen usw.), geleistet wurde, muss angerechnet werden. Ob die versicherte Person beabsichtigt, diese Dienste zukünftig zu entlöhnen, ist nicht zu berücksichtigen (Rz. 4007 KSAB).