2.5. Mit Schreiben vom 13. Februar 2025 teilte die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin mit, dass sie mittlerweile sehr krank sei und die Einsätze bei der Beschwerdeführerin nicht mehr leisten könne. Die Schwester der Beschwerdeführerin müsse die Assistenz voll übernehmen. Sie müsse bezahlt werden, da sie aufgrund ihrer Scheidung ansonsten eine Arbeitsstelle suchen müsse. Sie selber habe bei ihrem Bruder einen Kredit aufgenommen, um die Schwester der Beschwerdeführerin bezahlen zu können. Zudem reichte sie einen Stundenrapport der von der Schwester der Beschwerdeführerin geleisteten Arbeitsstunden ein. -4-