2.3. Mit Vernehmlassung vom 19. August 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.4. Am 20. Dezember 2024 reichte die Beschwerdeführerin den von ihr am 23. Mai 2016 mit ihrer – weiterhin bei ihr als Assistenzperson angestellten – Schwester abgeschlossenen Arbeitsvertrag sowie ein Schreiben von Dr. med. C._____ vom 30. Juli 2024 ein. Darin empfahl ihr dieser, sich "mit Ihren Anliegen an eine aktive Praxis zu wenden"; er selbst habe "alle seine Tätigkeiten" vor bald einem Jahr beendet.