2.2. Mit Schreiben an das Versicherungsgericht vom 26. Juli 2024 bestätigte eine Nachbarin der Beschwerdeführerin, dass deren Schwester dieser täglich mehrmals Hilfe leiste, und reichte die Kopie eines Schreibens der Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin vom 26. Juli 2024 an Dr. med. C._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, ein. Darin bat die Rechtsvertreterin (und Mutter) der Beschwerdeführerin diesen, in einem ärztlichen Zeugnis zuhanden des hiesigen Versicherungsgerichts zu bestätigen, dass der Assistenzbedarf der letzteren schon immer 75 und nicht nur 25 Stunden betragen habe.