1.2. Mit Verfügung vom 27. Februar 2019 reduzierte die Beschwerdegegnerin den Assistenzbeitrag per 1. April 2019 auf Fr. 714.25 pro Monat bzw. maximal Fr. 7'856.75 pro Jahr, weil die beiden Kinder der Beschwerdeführerin den Erwachsenenstatus erreicht hatten und sich diese neu einen Tag pro Woche in einer Institution aufhielt.