Dem Abklärungsbericht vom 30. Januar 2023 über die Abklärung vor Ort beim Beschwerdeführer zu Hause am 11. Dezember 2023 (VB 305) sind keine Ausführungen dazu zu entnehmen, seit wann der Beschwerdeführer für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd der Hilfe Dritter bedarf. Auch in medizinischer Hinsicht findet sich in den Akten keine zuverlässige Entscheidgrundlage hinsichtlich des vorliegend strittigen Anspruchs auf eine Hilflosenentschädigung, in welcher sich eine medizinische Fachperson dazu äussern würde, inwiefern und seit wann der Beschwerdeführer in den alltäglichen Lebensverrichtungen (vgl. E. 2.1. hiervor) durch das Leiden eingeschränkt ist (vgl. E. 2.3. hiervor).