So beziehen viele Versicherte, insbesondere Paraplegiker, zwar eine Hilflosenentschädigung, haben aber dank einer guten beruflichen Eingliederung keinen Rentenanspruch. Umgekehrt gibt es auch Versicherte, die vollständig invalid sind und daher eine ganze Rente beziehen, ihre alltäglichen Lebensverrichtungen jedoch selber besorgen können und deshalb nicht hilflos sind (BGE 133 V 42 E. 3.5 S. 46).