Er setze die Prothese regelmässig ein, stosse jedoch immer wieder auch auf Grenzen in der Handhabung (VB 162 S. 2). Im Bericht vom 5. Mai 2021 führte Frau D._____ aus, erfreulicherweise habe sich die psychische Verfassung des Beschwerdeführers weiterhin verbessert. Hierzu trügen einerseits die berufliche Wiedereingliederung und andererseits das Erleben von Autonomie durch die neu erworbene Fahreignung des umgebauten Personenwagens bei. Somit sei der Beschwerdeführer in der Lage, seine Familie zu entlasten, welche bisher für die zahlreichen Fahrdienste zur Arbeit und zu den Ärzten aufgekommen sei. Die ihm zugetragenen neuen Aufgaben auf der Arbeit scheine er motiviert anzugehen.