Am 27. Januar 2021 hielt Frau D._____ fest, der Beschwerdeführer trage die Prothese nach eigenen Angaben regelmässig mehrere Stunden täglich. Sie sei nun Teil seines Körpers geworden und werde vom Beschwerdeführer geschätzt, da er hiermit im Alltag seine Selbstständigkeit wahren könne. Soweit es ihm möglich sei, begleite er seine Frau und helfe ihr bei den anfallenden Tätigkeiten der Hauswarterei. Er habe ein starkes Bedürfnis nach Autonomie. Er setze die Prothese regelmässig ein, stosse jedoch immer wieder auch auf Grenzen in der Handhabung (VB 162 S. 2).