4. 4.1. Ausweislich der Akten wurde der Beschwerdeführer nach seinem Unfall vom 31. Januar 2020 nach erfolgter Erstversorgung im Kantonsspital B._____ vom 31. Januar bis am 17. Februar 2020 (VB 13) stationär in der Rehaklinik C._____ vom 17. Februar bis am 24. März 2020 behandelt (VB 24). Im Austrittsbericht der Rehaklinik C._____ vom 25. März 2020 wurde festgehalten, im Rahmen des Aufenthaltes habe der Beschwerdeführer eine intensive Ergotherapie erhalten. Es sei ein regelmässiges Myosignaltraining in Vorbereitung auf eine Prothesenversorgung im Verlauf erfolgt. Zudem sei er zur einhändigen Selbstversorgung instruiert worden.