Nach Eingang der dagegen erhobenen Einsprache zog die Beschwerdegegnerin den Entscheid vom 21. April 2023 mit Schreiben vom 26. Oktober 2023 zurück und veranlasste am 11. Dezember 2023 eine Abklärung der Hilflosigkeit vor Ort beim Beschwerdeführer zu Hause. Gestützt darauf sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 11. Januar 2024 eine Hilflosenentschädigung basierend auf einer Hilflosigkeit leichten Grades mit Wirkung ab dem 1. März 2023 zu. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 6. Juni 2024 ab.