Untermauert werde diese Diagnose durch den Umstand, dass der Beschwerdeführer postoperativ über zehn Tage vor dem Velosturz deutlich weniger Kopfschmerzen gezeigt habe und die Kopfschmerzen mit dem Velosturz umgehend eine starke Verschlechterung gezeigt hätten. In den folgenden zerebralen Bildgebungen (MRT vom 17. Juni 2022 [VB 119], MRI vom 28. Februar 2023 [VB 104]) hätten sich zudem klassische Veränderungen bzw. Zeichen eines stattgehabten Schädelhirntraumas mit Mikroblutungen und Scherverletzungen gezeigt, welche in den Voraufnahmen nicht zu finden gewesen seien (vgl. Stellungnahme vom 27. Mai 2025 S. 1 f., eingereicht mit Eingabe des Beschwerdeführers vom 5. Juni 2025).