4.2.9. Am 27. Mai 2025 hielt Dr. med. univ. B._____ fest, die vom Beschwerdeführer "dargestellten" Kopfschmerzen müssten in erster Linie als chronische, posttraumatische Kopfschmerzen nach dem Velosturz vom 5. Mai 2022 interpretiert werden. Untermauert werde diese Diagnose durch den Umstand, dass der Beschwerdeführer postoperativ über zehn Tage vor dem Velosturz deutlich weniger Kopfschmerzen gezeigt habe und die Kopfschmerzen mit dem Velosturz umgehend eine starke Verschlechterung gezeigt hätten.