HWS betreffenden Unfallereignis. Dies sei abgestellt auf den Bericht von Dr. med. univ. B._____ vom 21. Mai 2022 (VB 97) nicht der Fall gewesen, was die Diagnose von posttraumatischen Kopfschmerzen ausschliesse. Zudem würden mehrere unfallfremde, krankheitsbedingte Entitäten bestehen, die das Fortbestehen eines chronischen Kopfschmerzsyndroms erklären würden (S. 5 f.). Zusammenfassend würden sich aus den eingereichten Berichten von Dr. med. univ. B._____ vom 15. Mai (vgl. E. 4.2.1. hiervor) und 12. Juni 2024 (vgl. E. 4.2.3. hiervor) keine neuen Aspekte ergeben, die eine Änderung der Beurteilung vom 8. Mai 2024 (vgl. E. 3.1.3. hiervor) erforderlich machen würden (S. 6).