Parenchymveränderungen beschrieben. Die von Dr. med. univ. B._____ angenommenen zusätzlichen und dessen Ansicht nach traumatisch bedingten Veränderungen im Mittelhirn würden in keinem radiologisch-spezi- alärztlichen Befund erwähnt und könnten auch nach eigener Durchsicht der Bilder nicht nachvollzogen werden. Zusammenfassend sei eine strukturelle Schädigung des Gehirns durch den Unfall vom 5. Mai 2022 allenfalls möglich, versicherungsmedizinisch aber nicht überwiegend wahrscheinlich. Ganz unabhängig von den radiologischen Befunden könne der Argumentation von Dr. med. univ.