4.2.4. Prof. Dr. med. J._____, Facharzt für Neurochirurgie, hielt am 15. Juli 2024 fest, in der MRI-Verlaufskontrolle vom 15. Juli 2024 habe sich gegenüber der Voruntersuchung vom 14. Juli 2023 ein weitgehend stationärer Befund gezeigt. Die suszeptibilitätsgewichtete Bildgebung habe links frontal einen Suszeptibilitätsartefakt gezeigt, möglicherweise im Rahmen einer Mikroblutung, die sich so in der MR-Bildgebung vom 24. November 2021, also vor dem Velosturz, noch nicht habe darstellen lassen (eingereicht mit Eingabe des Beschwerdeführers vom 4. August 2024).