4.2.3. In seiner Stellungnahme vom 12. Juni 2024 hielt Dr. med. univ. B._____ fest, dass es sich bei den im Schädel-MRT vom 17. Juni 2022 (VB 119) abgrenzbaren SWI-Hypodensitäten links frontobasal supraorbital um kleine Läsionen handle, welche in einem Schädel-MRT über lange Zeit nachgewiesen werden könnten und als posttraumatisch eingestuft werden müssten. Im Schädel-CCT vom 20. Mai 2024 (recte wohl: 20. Mai 2022; VB 4 S. 1) seien hingegen sehr dicke Schichten gefahren worden, so dass allein durch das Aufnahmeprotokoll eventuelle Blutungen hätten übersehen werden können.