Eine unfallbedingte strukturelle Läsion durch den Fahrradsturz am 5. Mai 2022, welche die anhaltenden unfallkausalen Beschwerden erklären würde, bestehe nicht (VB 149 S. 7). Da es sich auf rein neurologischem Gebiet diagnostisch lediglich um einen einfachen Schädelanprall gehandelt habe und bereits am 20. Mai 2022 keine über die prätraumatisch vorbestehenden Symptome hinausgehende Beschwerden dokumentiert seien, würden ab diesem Zeitpunkt Unfallfolgen im Beschwerdebild mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine Rolle mehr spielen (VB 149 S. 8).