Traumafolgen seien in der CT-Untersuchung nicht festgestellt worden, jedoch eine mässig grosse, extrakranielle Flüssigkeitsansammlung bei am 26. April 2022 vorangegangener Kraniotomie zur Behandlung einer Arachnoidalzyste der hinteren Schädelgrube (VB 149 S. 5). Beim Beschwerdeführer bestehe ein langjähriges Kopfschmerzleiden, das bereits vor der Operation der Arachnoidalzysten am 26. April 2022 (vgl. VB 118), also 9 Tage vor dem fraglichen Sturz, bestanden habe. Echtzeitlich bzw. zeitnah würde keine Dokumentation zu nach dem Schädelanprall aufgetretenen neuartigen oder verschlechterten Kopfschmerzen vorliegen (VB 149 S. 6).