2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. August 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seiner unentgeltlichen Vertreterin lic. iur. Fiona Carol Forrer, Rechtsanwältin, Zürich, ernannt. 2.5. Am 12. September 2024 reichte der Beschwerdeführer einen Bericht von Dr. med. D._____, Facharzt für Neurologie, vom 11. September 2024 ein. 2.6. Mit Replik vom 2. November 2024 hielt der Beschwerdeführer an seinen Anträgen fest und reichte einen weiteren Bericht von Dr. med. D._____ ebenfalls vom 2. November 2024 ein. 2.7. Mit Duplik vom 3. Dezember 2024 hielt die Beschwerdegegnerin an der beantragten Abweisung der Beschwerde vollumfänglich fest.