Gleichzeitig reichte er u.a. zwei Berichte seines behandelnden Arztes Dr. med. univ. B._____, Facharzt für Neurologie sowie Praktischer Arzt, vom 15. Mai und 12. Juni 2024 ein. 2.2. Mit Eingabe vom 4. August 2024 reichte der Beschwerdeführer weitere medizinische Berichte zu den Akten. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 22. August 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und reichte zusammen mit ihren Akten eine versicherungsmedizinische Stellungnahme von Dr. med. C._____, Facharzt für Neurologie, vom 13. August 2024 ein.