"1. Der angefochtene Einspracheentscheid sei aufzuheben und die gesetzlichen Unfallversicherungsleistungen (Taggelder und Heilbehandlung etc.) rückwirkend und auch weiterhin zu erbringen; 2. Evt. sei die vorliegende Streitsache zur weiteren Abklärung des medizinischen Sachverhalts an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit ein neutrales polidisziplinäres Gutachten (u.a. neurochirurgisch, neurologisch, neuropsychologisch und psychiatrisch evt. auch orthopädisch) veranlasst werden kann;