3.2.3. Die die Beschwerdeführerin seit Oktober 2023 behandelnde Psychotherapeutin MSc. G._____, Psychotherapeutin FSP, Institut H._____, führte am 4. Dezember 2023 aus, als Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit bestehe eine "schwere depressive Episode F32.2". Im Moment sei keine Prognose möglich, da die Beschwerdeführerin sehr instabil sei. Bei Stabilisierung wäre ein langsames Beginnen an einem geschützten Arbeitsort von Vorteil (VB 23 S. 7).