Vom 24. März 2023 (Behandlungsbeginn am 23. März 2023, VB 17.1 S. 3) bis am 31. August 2023 habe eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden. Im bisherigen Therapieverlauf habe eine Stabilisierung auf tiefem Funktionsniveau erreicht bzw. aufrechterhalten sowie eine tragfähige therapeutische Beziehung aufgebaut werden können. Nach der letzten Konsultation am 28. Juli 2023 sei die Therapie jedoch abgebrochen worden (VB 17.1 S. 5 f.).