Gestützt auf die vorhandenen Informationen in den vorliegenden medizinischen Unterlagen sei die Beschwerdeführerin vor dem Hintergrund von psychosozial belastenden Umständen (am Arbeitsplatz) depressiv dekompensiert und eine Arbeitsunfähigkeit sei attestiert worden. Die dokumentierte Diagnose PTSD werde nicht begründet bzw. nicht hergeleitet, so auch die chronic fatigue. Insofern gehe er davon aus, dass die Attestierung der Arbeitsunfähigkeit massgeblich durch IV-fremde Faktoren herbeigeführt worden sei und aufrechterhalten werde.