Dr. med. C._____ führte zudem aus, gemäss den Ausführungen im aktuellen Bericht der zuständigen Psychologin sei die Beschwerdeführerin in ihrer funktionellen Leistungsfähigkeit dermassen eingeschränkt, dass eine Arbeitsfähigkeit aktuell nicht zumutbar sei. Eine Arbeitsfähigkeit von 70 bis 80 % sowohl in der bisherigen als auch in einer angepassten Tätigkeit innerhalb der nächsten sechs bis sieben Monate und eine nochmalige Erhöhung in den Monaten danach sollte der Beschwerdeführerin möglich sein, wobei dies dann von der vorliegenden Erkrankung und der Therapie abhängen werde.