2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 15. Mai 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 17. Juni 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 15. Mai 2024 sei aufzuheben und die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Alles unter Entschädigungsfolge zu Lasten der Stadt Kantons." 2.2. Mit Eingabe vom 5. August 2024 reichte die Beschwerdeführerin eine weitere Stellungnahme ein. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 14. August 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.