2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 12. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 21. November 2023 sei aufzuheben und die Sache zur weiteren Abklärung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen" 2.2. Mit Vernehmlassung vom 6. Februar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Schreiben vom 11. März 2024 nahm die nunmehr anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin erneut Stellung. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: