Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1966 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt in der Pflege tätig. Am 28. November 2022 meldete sie sich unter Hinweis auf Beschwerden an der rechten Hand bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach medizinischen und erwerblichen Abklärungen, Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und Durchführung des Vorbescheidverfahrens verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 21. November 2023 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.