4.3. Zum Zeitpunkt des Gesuchs um unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Verwaltungsverfahren vom 20. Juni 2023 (vgl. Rechtsbegehren Ziffer 4 in VB 44) beschränkte sich das Verfahren ausschliesslich auf die Frage des Bestehens einer Anstellung der Beschwerdeführerin bei der B._____ GmbH im Zeitpunkt des Unfalls vom 17. Februar 2023 (vgl. Verfügung vom 30. Mai 2023 [VB 40]). In diesem Verfahrensstadium waren weder vertiefte juristische Kenntnisse erforderlich, noch standen komplexe tatsächliche Abklärungen im Raum.