3.3.4. Die Beschwerdeführerin macht zudem geltend, sie habe ehemalige Mitarbeiter der B._____ GmbH, deren Adressen ihr das Konkursamt Aargau auf entsprechende Anfrage herausgegeben habe, angeschrieben und um eine Bestätigung ihrer Arbeitstätigkeit bei der B._____ GmbH ersucht; die angeschriebenen Personen hätten indes in der Folge nie geantwortet (Beschwerde Rz. 14 S. 8, Beschwerdebeilage 5).