1.2. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdeführerin zum Zeitpunkt des Unfalls vom 17. Februar 2023 in einem Anstellungsverhältnis mit der B._____ GmbH (seit 6. März 2023: B._____ GmbH in Liquidation) stand, damit bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert war und dementsprechend dieser gegenüber Anspruch auf Leistungen hat, sowie ob die Beschwerdegegnerin das Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Verwaltungsverfahren mit Einspracheentscheid vom 15. Mai 2024 zu Recht abgewiesen hat (Vernehmlassungsbeilage [VB] 60).