1.3. Mit Verfügung vom 20. März 2023 stellte die Beschwerdegegnerin die Ergänzungsleistungen per 31. März 2023 ein. Die dagegen erhobene Einsprache hiess die Beschwerdegegnerin gut und richtete mit Verfügung vom 13. Juli 2023 rückwirkend für den Zeitraum von April bis Juli 2023 Ergänzungsleistungen aus, welche sie mit der offenen Forderung gegenüber dem Beschwerdeführer verrechnete. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 3. Mai 2024 ab. Die dagegen beim hiesigen Versicherungsgericht erhobene Beschwerde wurde unter der Verfahrensnummer VBE.2024.290 erfasst.